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VGH Bayern, 31.07.2007 - 4 ZB 06.2971 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 16.11.2012 - 4 B 12.1660
Befreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Wasserversorgung
Nach der neueren Rechtsprechung kommt es dagegen bei der Abgeltung früherer Aufwendungen neben den Gebrauchsvorteilen auch auf den mittlerweile eingetretenen "Wertverlust" der Anlage an, wobei offen bleibt, ob sich daraus eine allgemeine Höchstdauer des Befreiungszeitraums errechnen lässt (BayVGH vom 23.6.1992 Az. 23 B 89.297 n.v.; vom 16.12.1992 NVwZ-RR 1994, 412; vom 31.7.2007 Az. 4 ZB 6.2971; ebenso NdsOVG vom 11.7.2006 NuR 2007, 43). - VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 10.01975
Wasserversorgung; Zeitlich befristete Befreiung vom Benutzungszwang
Zur geltend gemachten Befreiung vom Benutzungszwang bei noch nicht amortisierten Aufwendungen für die Herstellung einer Eigenversorgungsanlage wurde unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 31.7.2007 - 4 ZB 06.2971; Urteil vom 16.12.1992 - 23 B 89.3170) um Stellungnahme gebeten.Besondere Gründe im Sinne des § 6 Abs. 1 WAS können jedoch vorliegen, wenn der Anschlusspflichtige größere Aufwendungen für seine Eigenwasserversorgungsanlage erbracht hat, die im Zeitpunkt der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs noch nicht durch Wertverlust und Gebrauchsvorteile abgegolten sind (BayVGH, Urteil vom 23.6.1992 - 23 B 89.297; Urteil vom 16.12.1992 - 23 B 89.3170, NVwZ-RR 1994, 412; Beschluss vom 31.7.2007 - 4 ZB 06.2971).
- VG Ansbach, 14.07.2015 - AN 1 K 13.00604
Öffentliche Wasserversorgung, Satzung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, …
Besondere Gründe im Sinne des § 6 Abs. 1 WAS können jedoch vorliegen, wenn der Anschlusspflichtige größere Aufwendungen für seine Eigenwasserversorgungsanlage erbracht hat, die im Zeitpunkt der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs noch nicht durch Wertverlust und Gebrauchsvorteile abgegolten sind (BayVGH, Urteil vom 23.6.1992 - 23 B 89.297; Urteil vom 16.12.1992 - 23 B 89.3170, NVwZ-RR 1994, 412; Beschluss vom 31.7.2007 - 4 ZB 06.2971; Urteil vom 16.11.2012 - 4 B 12.1660). - VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 1 K 13.00604
Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs für eine öffentliche …
Besondere Gründe im Sinne des § 6 Abs. 1 WAS können jedoch vorliegen, wenn der Anschlusspflichtige größere Aufwendungen für seine Eigenwasserversorgungsanlage erbracht hat, die im Zeitpunkt der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs noch nicht durch Wertverlust und Gebrauchsvorteile abgegolten sind (BayVGH, Urteil vom 23.6.1992 - 23 B 89.297; Urteil vom 16.12.1992 - 23 B 89.3170, NVwZ-RR 1994, 412; Beschluss vom 31.7.2007 - 4 ZB 06.2971; Urteil vom 16.11.2012- 4 B 12.1660).